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FördervereinSatzung des Augustinus Hospiz Neuss e.V.§1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen „Augustinus Hospiz Neuss”. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgericht in Neuss eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.”. 2. Der Sitz des Vereins ist Neuss am Rhein. §2 Vereinszweck Der Verein verfolgt den Zweck den Hospizgedanken, der sich in der Betreuung von schwer und unheilbar Erkrankten niederschlägt, zu fördern, die Bereitschaft, christliche Nächstenliebe in der Hospiz durch Tat und durch Rat zu üben, zu wecken, über Bedeutung und Notwendigkeit dieser und anderer Hospizeinrichtungen aufzuklären und für die Unterstützung zu werben, die Schwesternschaft des Augustinerordens in der Führung des von der Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern nach der Regel des hl. Augustinus im Kloster Immaculata eingerichteten Hospizes ideell und materiell zu unterstützen, Personen und Institutionen für materielle Unterstützung des „Augustinus Hospiz” in Neuss zu gewinnen. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
Die Glasbilder stammen von der Künstlerin Agnes Schröder. |
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